Wen betrifft's?

Mein Behandlungsangebot richtet sich an

  • Kinder ab dem späteren Kindergartenalter,
  • Jugendliche bis zum abgeschlossenen 21. Lebensjahr und deren erwachsene Bezugspersonen (Eltern, Pflege- oder Adoptiveltern, Heimbetreuer, etc.).

Eine Beratung oder Behandlung kann hilfreich sein, wenn Probleme, die man mit sich oder anderen hat, zu schwierig oder gar unlösbar scheinen. Das können Probleme sein

  • mit Gefühlen:  Trauerreaktionen, etwa bei Verlusterlebnissen, unkontrollierten aggressiven Impulsdurchbrüchen,  Ängsten,  wie z.B. Phobien
  • mit Gedanken, Verhaltens- oder Erlebnisweisen, die man bei sich als quälend, bzw. stark einschränkend erlebt (z.B. Zwangsgedanken, -handlungen),
  • die durch einem ungünstigen Umgang mit frustrierenden/belastenden Erlebnissen entstehen (Substanzmissbrauch, selbstgefährdende oder selbstverletzende Verhaltensweisen),
  • nach traumatischen Erlebnissen
  • im Zusammenhang mit Entwicklungsauffälligkeiten (z.B. auch Geschlechtsidentitätsprobleme)
  • im Zusammenhang mit Fremdunterbringung (etwa bei der Betreuung im Heim oder in Pflege- oder Adoptivfamilien)
  • mit Mitmenschen oder in Kindergarten, Schule oder Ausbildung (Beziehungsprobleme, Mobbing, Aufmerksamkeits- und Konzentrationsauffälligkeiten, soziale Integrationsprobleme)

u. v. m.

 

Vor allem bei Kindern werden solche Probleme in der Regel zunächst von den Bezugspersonen wahrgenommen, die dann nach Unterstützungsmöglichkeiten suchen. Ältere Jugendliche kommen gelegentlich auch auf eigene Initiative in die Behandlung. Ab dem abgeschlossenen 14ten Lebensjahr können Jugendliche ohne ausdrückliche Zustimmung ihrer Eltern eine Psychotherapie beginnen.